Reiserecht
Flugverspätung in der Nacht istbesonders große Unannehmlichkeit
Verspätet sich der Abflug um mehrere Stunden bis in die Nacht, liegt eine besondere Unannehmlichkeit für die Reisenden vor. Eine Information des Veranstalters vor der Abfahrt des Transfers reicht dann nicht aus, entschied das Amtsgericht Hannover.