Reiserecht
Airline muss Schalter nicht für Verspätete öffnen
Wer zu spät am Check-in-Schalter erscheint, muss die Konsequenzen selbst tragen. Auch wenn nachvollziehbare Gründe für die Verspätung vorliegen, muss die Airline den Schalter nicht wieder öffnen, wie ein Gericht befand.