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LUFTHANSA Piloten müssen Parkgebühren zahlen

Piloten der Lufthansa dürfen ihren Privatwagen nur noch am Einsatzort gratis parken. Deshalb müssen Flugzeugführer, die in Hamburg leben und beispielsweise regelmäßig in Frankfurt starten, in Fuhlsbüttel Parkgebühren bezahlen – obwohl es jahrzehntelang anders gehandhabt wurde. Das wollten sich die Piloten nicht gefallen lassen – und klagten auf Gewohnheitsrecht. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 17 Sa 1317/09) wies sie ab. Für eine »betriebliche Übung«, wie es im Juristendeutsch heißt, fehle die schriftliche Zusicherung.
(16.3.10, tdt)
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