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Reiserecht Abflug auch ohne Kreditkarte

Weil sie ihre Kreditkarte nicht dabei hatte, ließ eine Fluggesellschaft eine Passagierin am Flughafen stehen – trotz eines gültigen Tickets. Dieser von Airlines mitunter angewandten Praxis schob nun das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-24 O 142/10) einen Riegel vor. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel, und keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage, so die Richter. Sie sprachen der Touristin, die erste zwei Tage später weiterkam, Schadenersatz zu.

Sie hatte ihren Flugschein im Internet gekauft und online mit ihrer Kreditkarte bezahlt. In der Zeit bis zur Abreise wurde die Frau jedoch von ihrer Bank aufgefordert, aus Sicherheitsgründen ihre Kreditkarte gegen eine neue auszutauschen, die bei Antritt des Fluges aber noch nicht vorlag. Selbst die von der Urlauberin beim Check-in präsentierte Kreditkartenabrechnung akzeptierte das Schalterpersonal nicht als Nachweis, dass mit dem Flugschein alles in Ordnung war.

(15.04.11, tdt)
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