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Hätte er doch einfach gesagt, was er möchte!
Eine Parisreisende wurde in ihrem Urlaubshotel von Bettwanzen mit zahllosen Stichen an Hals und Armen übersät.
Ein Mann erfuhr bei der Landung in der Dom. Republik, dass sein gebuchtes Hotel bei einem Wirbelsturm zerstört worden war.
Liegt ein Hotel rund 300 Meter vom Strand entfernt, darf im Prospekt nicht mit »Strandlage« geworben werden.
Eine Urlauberin hatte sich am sechsten Tag ihres Aufenthaltes bei einem Sturz in ihrem Hotelbadezimmer verletzt.
Dass man auch ohne sofortige Beschwerde die Chance auf Rückzahlung hat, zeigt das Beispiel einer Urlauberin, die zwei Wochen auf einer durchgelegenen Matratze schlief.
Nach der Rückkehr aus seinem Thailandurlaub erhielt ein Mann Post von einem lokalen Anwaltsbüro.
Wo »Holiday Inn« draufsteht, muss noch lange nicht »Holiday Inn« drin sein.
Eine Familie hatte sich in einem Hotel ein »geräumiges Zimmer für 3-4 Personen« ausgesucht.
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REISE & PREISE Ausgabe 1/24 Jetzt im Shop bestellen
Inhaltsverzeichnis HEFT Bestellen
Fluggastrechte
Entschädigung für Luxus-Passagiere auf Business-Platz
Auf die Formulierung achten
Reiserückrittspolicen: Wann ist eine Krankheit «unerwartet»?
Britische Südküste
Skurril und charmant: Europas erstes Seebad Brighton
Ganz im Norden der USA
Alaska: Wildnis in der Stadt und Wasserflugzeuge im Garten
Um sportlich aktiv zu werden, bietet sich gerade im Herbst der Wassersport an
Mit dem Mietwagen entspannt im Urlaub Neues entdecken Foto: Tyler Clemmensen/Pixabay
Packliste für Urlauber: Was du für den Sommerurlaub in den Rucksack oder Koffer packen solltest. Foto: Marissa-Grootes / unsplash
Stets gute Laune im Schnee Foto: joshua-earle / unsplash
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