https://www.reise-preise.de/reiserecht.html
Hätte er doch einfach gesagt, was er möchte!
Eine Parisreisende wurde in ihrem Urlaubshotel von Bettwanzen mit zahllosen Stichen an Hals und Armen übersät.
Ein Mann erfuhr bei der Landung in der Dom. Republik, dass sein gebuchtes Hotel bei einem Wirbelsturm zerstört worden war.
Liegt ein Hotel rund 300 Meter vom Strand entfernt, darf im Prospekt nicht mit »Strandlage« geworben werden.
Eine Urlauberin hatte sich am sechsten Tag ihres Aufenthaltes bei einem Sturz in ihrem Hotelbadezimmer verletzt.
Dass man auch ohne sofortige Beschwerde die Chance auf Rückzahlung hat, zeigt das Beispiel einer Urlauberin, die zwei Wochen auf einer durchgelegenen Matratze schlief.
Nach der Rückkehr aus seinem Thailandurlaub erhielt ein Mann Post von einem lokalen Anwaltsbüro.
Wo »Holiday Inn« draufsteht, muss noch lange nicht »Holiday Inn« drin sein.
Eine Familie hatte sich in einem Hotel ein »geräumiges Zimmer für 3-4 Personen« ausgesucht.
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Urlaubsträume können zerbrechen - und nicht immer schützt eine dafür abgeschlossene Police tatsächlich vor den dann anfallenden hohen Reise-Stornokosten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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Die teuerste und unbequemste Variante ist das klassische Park & Walk
Der 39 Meter hohe Leuchtturm Blavandshuk Fyr ist ein beliebtes Ausflugziel am Strand von Blavand
Das weltberühmte »Las Vegas Sign« begrüßt seit 1959 die Besucher der glitzernden Metropole in der Wüste Foto: shutterstock
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