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»Wo ist denn hier der Strand?« fragte sich ein Urlauberpaar, das einen 8.000 Euro teuren Karibikurlaub in einer Hotelanlage mit Privatstrand gebucht hatte.
Sagt ein Veranstalter eine Reise beispielsweise wegen politischer Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort ab, muss er den verhinderten Urlaubern die Kosten erstatten.
Als »höhere Gewalt« stuften die Richter des Landgerichtes Frankfurt die Terroranschläge vom 11.9.2001 ein.
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Gibt es bei so einer «Business Class»-Ausstattung etwas zu meckern? Vermutlich nur für Menschen, die eigentlich noch mehr Luxus gebucht hatten. Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn
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