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Erstattung Kein deutschsprachiger Reiseführer

Wird in einem Prospekt ein deutschsprachiger Reiseführer versprochen, spricht der Führer vor Ort tatsächlich jedoch kein Deutsch, begründet dies einen Reisemangel.

Im konkreten Fall musste der Veranstalter 20 Prozent des Reisepreises erstatten (AG Frankfurt a.M., AZ 32 C 1201/97-19).

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