Erstattung Kein deutschsprachiger Reiseführer
Im konkreten Fall musste der Veranstalter 20 Prozent des Reisepreises erstatten (AG Frankfurt a.M., AZ 32 C 1201/97-19).
https://www.reise-preise.de/reiserecht/am-urlaubsort/deutschsprachiger-reisefuehrer.html
Im konkreten Fall musste der Veranstalter 20 Prozent des Reisepreises erstatten (AG Frankfurt a.M., AZ 32 C 1201/97-19).