Trotz Ankündigung Fehlender deutschsprachiger Guide
Das gilt auch auf Kreuzfahrtschiffen, selbst wenn die Reiseleitung hauptsächlich für organisatorische Fragen wie Landausflüge zuständig ist und die Reisenden kaum Bedarf an einem Guide haben (Landgericht Frankfurt, AZ: Az.: 2/24 S 377/01).