Getränke nur gegen Trinkgeld Hand aufhalten bringt Geld
Das Gericht fand es unerhört, dass Personal für bereits bezahlte Leistungen zusätzlich Trinkgeld haben wollte. Die Kellner hätten damit den Hotelservice »in unzumutbarer Weise verschlechtert«. Die Reisenden erhielten eine Reisepreisminderung von fünf Prozent. (AG Köln, AZ 122 C 171/00)