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Gewisse Toleranz erforderlich Kein Geld für murrende Pauschareisende

Für einen um 45 Minuten verspäteten Hoteltransfer und eine Stechmückenplage am Hotelstrand in der Dom. Republik wollte eine Familie ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.750 Euro einklagen.

Dies waren über 50 Prozent mehr als sie für die Reise bezahlt hatte. In der ersten Instanz wurde ihr 900,– Euro zugebilligt. In der Berufung bekam sie gar nichts mehr zugesprochen: Bei Verspätungen müsse eine gewisse Toleranz erwartet werden können. Und Mücken seien erst Recht kein Reisemangel, sondern schlicht »Naturgegebenheiten, die hinzunehmen sind«. (LG Hamburg, AZ: 302 S 112/96)
 

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