Billigreise Keine hohen Ansprüche stellen
So sei es entschädigungslos hinzunehmen, dass das Badezimmer »geringfügige Schimmelstellen« aufweise, »kleine Flecken von Kaffee« auf der Tischdecke zu sehen und die Stühle aus Plastik seien. Landgericht Düsseldorf, 21.8.2009, Az: 22 S 93/09