Kreuzfahrt Routenänderung bei Kreuzfahrt einfach hinnehmen?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Die Klausel ist grundsätzlich zulässig. Jedoch kommt es immer auf den Einzelfall an. Kleinere Änderungen sind hinzunehmen. Bei der Durchfahrt des Nord-Ostsee-Kanals dürfte es sich um eines der Highlights der Reise gehandelt haben. Der Ausfall stellt daher einen Mangel dar, der trotz der AGBs nicht entschädigungslos hinzunehmen ist. Sie können daher gegenüber der Reederei auf eine Zahlung bestehen. Angemessen wäre eine Erstattung in Höhe eines halben Tagesreisepreises.
(3-2019)