Preiswucher? Widerruf beim Teppichkauf?
Vor Gericht meinte er, nach deutschem Recht vom Kauf zurücktreten zu können. Gültig sei hier aber das türkische Zivilrecht, so die Richter. Demnach hätte er den Kauf nur widerrufen können, wenn erwiesen wäre, dass der Teppich die Summe nicht wert sei (Oberlandesgericht Frankfurt, AZ 9 U 12/07).