(K)ein Reisemangel All-inclusive-Armband
Von einem Reisemangel könne nicht die Rede sein, schließlich behindere ein Armband den Reisenden ja bei keinerlei Urlaubsaktivitäten. (AG Bad Homburg, AZ. 2 C 276/99 [22]) Damit widersprachen die Richter ihren Kollegen vom Frankfurter Landgericht, die Klägern Recht gegeben hatten, die das Tragen der Armbänder verweigert und auf eine »Einschränkung ihres Persönlichkeitsrechts« verwiesen hatten. (LG Frankfurt am Main, AZ 2/24 S 5/96)