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Reisemängel umgehend anzeigen Auch vor Gericht ausgerutscht

Eine Urlauberin hatte sich am sechsten Tag ihres Aufenthaltes bei einem Sturz in ihrem Hotelbadezimmer verletzt.

Weil der Boden extrem glatt gewesen sei, verlangte sie vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Richter ließen sich jedoch nicht aufs Glatteis führen. Sie befanden, dass die Frau das Bad fast eine Woche lang benutzt habe, ohne sich beim Hotel oder beim Veranstalter über die rutschigen Fliesen zu beschweren und um ein neues Zimmer oder Abhilfe zu bitten. Wer aber nicht umgehend Reisemängel anzeigt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatzzahlung (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 49/01-18).
 

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