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Defekte Liege Klage nicht gerechtfertigt

Ein Hotelgast hatte sich die Fingerkuppe abgetrennt, als die Kopfstütze seiner Liege plötzlich nach hinten weggeklappt war. Kein Grund für eine Reisepreisminderung, befand der Richter.

Eine Liege sei nicht als ein gefährlicher Einrichtungsgegenstand anzusehen und einem Reiseveranstalter nicht zuzumuten, sämtliche Gegenstände in einem Hotel regelmäßig zu überprüfen. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, Az. I-21 U 67/14

(4-2015)

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