Entschädigung? Geduld bei Hotel-Überbuchung
Das gefiel ihnen nicht,sie flogen nach Hause und erhielten vom Veranstalter den kompletten Reisepreis zurück. Mit zusätzlichen 666 Euro Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit kamen die Kläger aber nicht durch. Sie hätten dem Veranstalter Gelegenheit geben müssen, ein weiteres Ersatzhotel aus dem Hut zu zaubern (Amtsgericht Duisburg, AZ 49 C 5022/06).