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Weckanruf Geld für verpatzten Weckdienst

Urlauber verpassten einen Rückflug von den Kanaren, weil der Weckanruf des Hotels zu spät kam.

Da ein unzuverlässiger Weckdienst einen Reisemangel darstellt, musste der Reiseveranstalter die neugekauften Tickets ersetzen. Allerdings nur zur Hälfte, denn die Urlauber hätten sich zusätzlich einen Wecker stellen müssen (Amtsgericht Duisburg, AZ: 51 C 6214/05).

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