Geld zurück Keine Liegen am Pool
Ein Tourist klagte daher auf Reisepreisminderung. Das Amtsgericht Baden-Baden sprach ihm wegen dieses Mangels zehn Prozent Rückerstattung zu (AZ:16 C 61/07).
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Ein Tourist klagte daher auf Reisepreisminderung. Das Amtsgericht Baden-Baden sprach ihm wegen dieses Mangels zehn Prozent Rückerstattung zu (AZ:16 C 61/07).