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Geld zurück Keine Liegen am Pool

Weil das Hotelpersonal die Liegen bereits um 17 Uhr wegräumte, konnten Urlauber ihren bis 20 Uhr geöffneten Hotelpool drei Stunden am Tag nicht richtig nutzen.

Ein Tourist klagte daher auf Reisepreisminderung. Das Amtsgericht Baden-Baden sprach ihm wegen dieses Mangels zehn Prozent Rückerstattung zu (AZ:16 C 61/07).

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