Fahrlässig? Kein Geld für Wanzen
Die Reiseleitung brachte sie daraufhin in einem anderen Hotel unter. Wegen des verdorbenen Urlaubs und der gesundheitlichen Beeinträchtigung, die noch mehrere Wochen anhielt, verlangte sie einen Teil des Reisepreises zurück. Dem Veranstalter konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, dass er fahrlässig ein verwanztes Hotel gebucht hatte - Klage abgewiesen (AG Bensheim, AZ: 6 C 154/01).