Reisepreisminderung Reisemängel sind stets vor Ort zu rügen

Eine Reisepreisminderung kann grundsätzlich nur dann geltend gemacht werden, wenn die vorhandenen Mängel vor Ort gegenüber der Reiseleitung gerügt worden sind – auch wenn die Mängel dem Veranstalter bereits bekannt sind.

BGH, Urteil vom 19.7.2016, Az. X ZR 123/15

(1-2017)
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