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Ungesichertes Absaugrohr Schmerzensgeld bei Badeunfall

Ein elfjähriger Junge war in einem Hotelschwimmbad mit Wasserrutsche in Griechenland ertrunken, weil er von einem ungesicherten Absaugrohr unter Wasser gezogen worden war.

Das Kölner Landgericht sprach nun seiner Familie mehr als € 70.000 Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Ein Veranstalter müsse für Sicherheitsmängel an sämtlichen Freizeiteinrichtungen der von ihm angebotenen Hotels haften (Landgericht Köln, AZ: 8 O 264/04).

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