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Auslegung Strandlage ist Definitionssache

Liegt ein Hotel rund 300 Meter vom Strand entfernt, darf im Prospekt nicht mit »Strandlage« geworben werden.

Eine Gruppe Urlauber hatte ein »Glückshotel« auf Kuba gebucht, von dem ihr außer der zugesicherten Lage am Meer nichts bekannt war. Vor Ort fanden sich die Reisenden in einer strandfernen Anlage wieder, von der sie auf dem Weg zum Wasser zudem noch eine Straße überqueren mussten. Sie zogen daraufhin in ein anderes Hotel um und erstritten sich die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurück (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 1902/01-15).
 

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