Versicherungspflicht? Sturz vor Hoteldisko
Daraufhin wollte sie den Reisepreis mindern und verlangte vom Veranstalter Schmerzensgeld. Doch die Richter sahen diesen Unfall als »allgemeines Lebensrisiko« und nicht als Folge einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters (Landgericht Düsseldorf, AZ: 16 0 5/04).