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Badezimmer teilen Urlauber müssen diesen Umstand nicht hinnehmen

Ein Ehepaar hatte ein Doppelzimmer mit Badezimmer zur Alleinbenutzung gebucht.

Das Hotel brachte es jedoch in einer Suite unter, in der es das Badezimmer mit den Gästen des zweiten Zimmers teilen musste. Die Richter waren der Ansicht, dass Urlauber, die ein Doppelzimmer gebucht hätten, es nicht hinnehmen müssten, das Bad mit anderen zu teilen (Landgericht Düsseldorf, AZ: 22 S 185/03).

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