Gewaltübergriff Veranstalter haftet
In der Begründung heißt es, dass der Veranstalter eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen habe, in der gewaltsame Übergriffe seitens der Mitarbeiter unterbleiben. Die Touristin erhielt den gesamten Reisepreis (DM 999,–) und eine Ersatzzahlung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« von DM 100,– pro Urlaubstag, insgesamt DM 700,–, zugesprochen. (AG Neuss, AZ: 42 C 6702/99)