Das kann schiefgehen Vorsicht vor überzogenen Forderungen
Weil im All-inclusive-Hotel der Hummerschwanz auf der Speisekarte fehlte und das Surfen vor Ort einen Aufpreis kostete, wollte ein Urlauber von seinem Veranstalter 30 % des Reisepreises zurück. Die Richter sprachen ihm jedoch nur je 2 % zu. Als Prozessverlierer musste er zusätzlich die Gerichtskosten für die Berufung zahlen (LG Duisburg, AZ: 12 S 27/03).