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Zu klein Zimmergröße entscheidet

Eine Familie hatte sich in einem Hotel ein »geräumiges Zimmer für 3-4 Personen« ausgesucht.

Als sie sich in einem nur 16 Quadratmeter großen Raum wiederfand, klagte die Mutter auf Schadensersatz. Recht so: Nach Gaststättenverordnung müssen nämlich schon normale Doppelzimmer mindestens 12 Quadratmeter aufweisen. Lediglich vier Quadratmeter mehr für die doppelte Anzahl von Gästen ist klar ein Reisemangel (LG Frankfurt, AZ: 2/24 S 297/01).

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