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Kein Reisemangel Überqueren einer Straße

Wird in einem Katalog die Entfernung des Hotels vom Strand mit 350 m angegeben, kann der Reisende nicht davon ausgehen, dass er keine Straße überqueren muss, um zum Strand zu kommen.

Besonders in den dichtbesiedelten Küstenstreifen der Mittelmeerländer ist mit stark befahrenen Straßen zu rechnen. (AG Düsseldorf, AG 231 C 17715/96).

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