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Sturz im Hotel Veranstalter haftet für Stolperfalle

Stürzt ein Hotelgast über eine vier bis fünf Zentimeter hohe, zwischen Zimmerflur und Hotelzimmer befindliche Stufe, die nicht besonders kenntlich gemacht ist, haftet der  Reiseveranstalter für die entstandenen Verletzungen.

Oberlandesgericht Hamm 23.6.2009, Az: I-9 U 192/08

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