Beweispflicht Wer haftet bei der Sicherheitskontrolle?
Ob und wer für abhanden gekommene Wertgegenstände bei der Sicherheitskontrolle haftet, ist rechtlich nicht unumstritten. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahr 2011, dass die Sicherheitskontrolle keine Haftung übernehmen muss. Der Fluggast sei selbst dafür verantwortlich, seine Sachen im Auge zu behalten. Häufig kommt es bei dieser Frage auf die Beweisbarkeit eines Diebstahls an. Reisende sollten ihre Wertgegenstände gut im Auge behalten. Kommt tatsächlich etwas abhanden, sollten Passagiere umgehend Strafanzeige stellen.
(1-2014)