Flug verpasst Zu langsame Sicherheitskontrolle - Flieger weg
SO IST DIE RECHTSLAGE
Nach der gängigen Rechtsprechung haben Sie zumindest gegenüber der Fluggesellschaft keinen Anspruch auf eine Entschädigung, da diese nicht für die Personenkontrollen zuständig ist. In einem vergleichbaren Fall hat das Amtsgericht Erding vor Kurzem Passagieren, die in München aufgrund extrem langer Schlangen an der Sicherheitskontrolle ihre Flüge verpasst hatten, eine vom Flughafenbetreiber zu leistende Entschädigung zugesprochen. Dieser müsse sicherstellen, dass ein Fluggast zügig innerhalb einer bestimmten Zeit die Kontrolle passieren kann (AG Erding, Urteil vom 23.08.2016, Az. 8 C 1143/16).
(3-2017)