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Flug verpasst Zu langsame Sicherheitskontrolle - Flieger weg

Obwohl wir rechtzeitig zwei Stunden vor Abflug am Flughafen eintrafen und der Check-in problemlos klappte, haben wir unseren Flug verpasst, weil an der Sicherheitskontrolle nur wenige Kontrollstellen geöffnet waren und an diesen schier endlose Schlangen anstanden. Alles Reden und Drängeln half nichts. Man bestand darauf, dass wir uns brav einreihen und geduldig abwarten. Der Flug hob ohne uns ab. Können wir eine Entschädigung fordern?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Nach der gängigen Rechtsprechung haben Sie zumindest gegenüber der Fluggesellschaft keinen Anspruch auf eine Entschädigung, da diese nicht für die Personenkontrollen zuständig ist. In einem vergleichbaren Fall hat das Amtsgericht Erding vor Kurzem Passagieren, die in München aufgrund extrem langer Schlangen an der Sicherheitskontrolle ihre Flüge verpasst hatten, eine vom Flughafenbetreiber zu leistende Entschädigung zugesprochen. Dieser müsse sicherstellen, dass ein Fluggast zügig innerhalb einer bestimmten Zeit die Kontrolle passieren kann (AG Erding, Urteil vom 23.08.2016, Az. 8 C 1143/16).

(3-2017)
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