Verspätung Zu spät am Check-in-Schalter
Erscheint ein Fluggast am Check-in-Schalter erst nach der Meldeschlusszeit und Schließung des Schalters, muss die Fluggesellschaft den Schalter nicht erneut öffnen und auch nicht anderweitig für eine Check-in-Möglichkeit des zu spät kommenden Passagiers sorgen. LG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2015, Az. 2-24 O 95/15
(4-2016)