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Check-in-Schluss verpasst Keine nachträgliche Abfertigung

Im konkreten Fall verpassten zwei Urlauber den Check-in-Schluss ihres Charterfluges um 10 Minuten und wurden nicht mitgenommen.

Die Reisenden buchten einen Ersatzflug und verlangten die Kosten zurück. Erfolglos. Die Richter erklärten, die Gäste hätten sich, wie im Fluginfo abgedruckt, 90 Minuten vor Abflug am Schalter einzufinden gehabt. Die nachträgliche Abfertigung verspäteter Passagiere bedeute einen erheblichen organisatorischen Aufwand, wie z. B. das Öffnen des Schalters, die nachträgliche Pass- und Gepäckkontrolle, das Verladen des Gepäcks und der Extra-Transport zur startbereiten Maschine. Ein dadurch verzögerter Abflug bringe Flugpläne durcheinander und verursache Kosten (AG Hamburg, AZ: 9 C 1377/95).

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