Frist einhalten Zu spät am Check-in
Weil die Schlange vor dem Schalter so lang war, war eine Urlauberin zunächst Kaffee trinken gegangen und letztlich erst eine halbe Stunde vor Abflug am Schalter erschienen. Dort wurde sie stehen gelassen, klagte und verlor. Auf dem Flugschein sei eindeutig auf die Frist hingewiesen worden (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 1562/03 [10]).