Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge
Flüge Hotels Pauschalreise Mietwagen Rundreisen Kataloge
Aktuelle Ausgabe
DIE NEUE AUSGABE ONLINE BESTELLEN

Lieferung versandkostenfrei!

Flugzeug beschädigt Airline haftet für Verspätung

Wird ein Flugzeug beim Schleppen zum Abfluggate beschädigt, muss die Airline für eine dadurch resultierende Verspätung haften.

Die Vorbereitung des Flugzeugs ist kein außergewöhnlicher Umstand, der die Haftung für Verspätungen ausschließt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 3.2.2010, Aktenzeichen: 29 C 2088/09

REISENEWS REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reisenews ...

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987