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Flugausfall Ausgleichszahlung bei Nicht-EU-Airline

Jeder Reisende erhält einen Fluggutschein über 200 Dollar. Müssen wir uns damit abfinden? Wir, vier Personen, hatten bei Expedia einen American-Airlines-Flug von Fort Myers nach Frankfurt gebucht, mit Zwischenlandung/Umstieg in Charlotte. Beide Flüge hatten eine British-Airways-Flugnummer. Aufgrund technischer Probleme am Flugzeug fiel der Flug nach Charlotte aus und wir verpassten den Anschluss. Die Airline buchte uns um und wir erreichten Frankfurt etwa 26 Stunden später. Es wurden unverzüglich bei American Airlines Ersatzansprüche geltend gemacht. Ergebnis: Jeder Reisende erhält einen Fluggutschein über 200 Dollar. Müssen wir uns damit abfinden oder kann hier die EU-Reiserechtverordnung herangezogen werden, da wir Buchungsnummern einer europäischen Fluglinie hatten?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Ausschlaggebend ist, dass die Flüge von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurden. Bei außerhalb der EU startenden Flügen, die von einer Nicht-EU-Airline durchgeführt werden, ist die europäische Fluggastrechteverordnung nicht anwendbar.

(2-2018)
https://www.saintmichel.net/de/
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