Umbuchung Darf man Teilstrecken verfallen lassen?
Wenn Sie bereits bei der Buchung des Fluges beabsichtigen, den Flug von Berlin nach Frankfurt verfallen zu lassen, ist die Lufthansa grundsätzlich berechtigt, Ihnen den Flug von Frankfurt nach Boston zu verwehren und Sie nur gegen Zahlung eines Aufschlages an Bord zu lassen. Anders ist die Rechtslage, wenn Sie durchaus vorhatten, den Flug von Berlin nach Frankfurt anzutreten, aufgrund einer unvorhergesehenen Planänderung jedoch nicht antreten und erst in Frankfurt die Reise beginnen können. In diesem Fall muss Sie die Lufthansa grundsätzlich in Frankfurt ohne Zahlung eines Aufschlages an Bord des Fluges lassen (BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. Xa ZR 5/09).
(4-2016)