Ausgleichszahlung? Flug war verspätet
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Ihnen hier bei einer Flugstrecke von maximal 1.500 Kilometern an sich eine Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Passagier zu. Der Anspruch kann allerdings entfallen, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Umstände sind nur dann außergewöhnlich, wenn sie nicht Teil der normalen Tätigkeit der Airline sind. Das fahrlässige Verhalten eines Fahrzeugführers muss sich die Airline aber zurechnen lassen, wenn das Bodenfahrzeug zur Abfertigung eingesetzt wurde. Eine Beschädigung dürfte dann keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen.
(2-2013)