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Ausgleichszahlung? Flug war verspätet

Von unserer Städtereise nach Kopenhagen sind wir mit über fünf Stunden Verspätung nach Berlin zurückgekehrt. Der Abflug wurde immer wieder verschoben. Ein Schleppfahrzeug hatte unser Flugzeug beschädigt. Nach unserer Rückkehr haben wir versucht, eine Entschädigung zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Die Fluggesellschaft sagte, es liege ein außergewöhnlicher Umstand vor, daher müsse sie nicht zahlen.
SO IST DIE RECHTSLAGE

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Ihnen hier bei einer Flugstrecke von maximal 1.500 Kilometern an sich eine Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Passagier zu. Der Anspruch kann allerdings entfallen, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Umstände sind nur dann außergewöhnlich, wenn sie nicht Teil der normalen Tätigkeit der Airline sind. Das fahrlässige Verhalten eines Fahrzeugführers muss sich die Airline aber zurechnen lassen, wenn das Bodenfahrzeug zur Abfertigung eingesetzt wurde. Eine Beschädigung dürfte dann keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen.

(2-2013)

New Jersey
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