Umbuchung Flugtage geändert - Hotelbuchung passt nicht mehr
SO IST DIE RECHTSLAGE
Fluggesellschaften sind nicht berechtigt, eine bestehende Buchung einseitig derart zu verändern und Sie auf andere Tage umzubuchen. Sofern die Airline eine kostenfreie Umbuchung auf die Flüge der anderen Fluggesellschaft ablehnt, können Sie diese buchen und die hierdurch entstehenden Kosten verlangen. Alternativ können Sie auch die um zwei Tage verkürzte Reise antreten und die Kosten des Hotels sowie des Mietwagens anteilig für die nicht genutzten Tage von der Airline als Schadensersatz einfordern.
(3-2017)