Kehrtwende Flugpreis doch bei Buchung komplett fällig
Es ist doch zulässig, wenn Fluggesellschaften den Flugpreis in voller Höhe schon bei der Buchung verlangen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Die Nachteile für den Kunden seien geringfügig und durch das Interesse der Airlines an sofortiger Bezahlung gerechtfertigt, da diese auf Planungssicherheit angewiesen seien.
SO IST DIE RECHTSLAGE
Zudem müssten sie anderenfalls aus dem weltweiten Flugbuchungssystem IATA ausscheiden, das auch für die Verbraucher Vorteile biete.Auf eine Klage der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hatte die Vorinstanz an ders entschieden. OLG Frankfurt/Main, 04.09.2014, 16 U 15/14
(4-2014)