Anschluss verpasst Zubringerairline muss zahlen
Das Gericht sprach ihm die verlangten € 600 Entschädigung zu, weil er beide Flüge als Einheit gebucht hatte und auch entsprechend abgefertigt worden war. So sei für die Fluggesellschaft erkennbar gewesen, dass der von ihr durchgeführte Flug nur eine Teilstrecke war. LG Berlin, Urteil vom 15.10.2013, Az. 54 S 22/13.
(3-2015)