Streik Wegen Fluglotsenstreik fällt der Flug aus
SO IST DIE RECHTSLAGE
Die Rechtslage: Eine pauschale Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung ist ausgeschlossen, denn die Gerichte erkennen einen Fluglotsenstreik als außergewöhnlichen Umstand an. Auch eine Haftung der Airline nach dem Montrealer Übereinkommen besteht nicht, da sich die Fluggesellschaft wegen des Fluglotsenstreiks auf höhere Gewalt berufen kann, die von der Haftung befreit.
(2-2019)