Meilen verfallen Unwirksame Klausel in Flugmeilenprogramm
Der Kläger hatte bereits 54.000 Meilen gesammelt und eigentlich fünf Jahre Zeit gehabt, diese abzufliegen. Die AGB der Airline sahen allerdings vor, dass die Meilen bei einer Kündigung nur sechs Monate Gültigkeit behalten sollten. Zu Unrecht. Diese Klausel benachteilige den Fluggast unangemessen und sei daher unwirksam. Bundesgerichtshof, 28.1.2010, Aktenzeichen: Xa ZR 37/09