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Verspätung Entschädigung bei Flugverspätung

Ich hatte bei Schauinsland Reisen einen Flug von Frankfurt nach Marsa Alam gebucht. Leider hatte der Hinflug vier Stunden und der Rückflug zwei Stunden Verspätung. Schauinsland Reisen lehnt eine Minderung des Reisepreises ab. Haben Sie einen Tipp?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Der Veranstalter muss hier keine Minderung leisten, da er erst ab einer Verspätung von fünf Stunden einen Teil des Reisepreises zu erstatten hat. Allerdings hat Ihnen die Airline aufgrund der Fluggastrechteverordnung für den Hinflug eine Entschädigung von 400 Euro zu zahlen. Denn Airlines müssen bereits ab drei Stunden Verspätung Entschädigungen leisten. Ihre Forderung müssen Sie direkt gegenüber der Airline geltend machen.

(3-2019)
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