Verspätung Ist stundenlanges Warten am Gate hinzunehmen?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Die Rechtslage: Eine Informationspflicht am Check-in-Schalter besteht nicht. Auch wenn Sie die Sicherheitskontrolle bereits passiert haben, können Sie jederzeit zurück in die Haupthalle gehen und dann kurz vor dem Beginn des Boardings erneut die Sicherheitskontrolle passieren. Neben der pauschalen Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung muss die Airline die Kosten für während der Wartezeit am Flughafen konsumierte Getränke und Snacks erstatten, sofern sie keine Verzehrgutscheine zur Verfügung gestellt hat. Das ist alles.
(4-2019)