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Höhere Gewalt
Ersatzreise muss nicht akzeptiert werden
Sagt ein Veranstalter eine Reise beispielsweise wegen politischer Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort ab, muss er den verhinderten Urlaubern die Kosten erstatten.
11. September
Als Stornogrund anerkannt
Als »höhere Gewalt« stuften die Richter des Landgerichtes Frankfurt die Terroranschläge vom 11.9.2001 ein.
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