Kreuzfahrt Landgang fällt wegen schlechten Wetters aus
SO IST DIE RECHTSLAGE
Auch wenn die Reederei hier kein Verschulden trifft, kann der Reisende dennoch eine Reisepreisminderung verlangen. Denn eine Minderung ist verschuldensunabhängig zu leisten. Es zählt lediglich, dass die reisevertraglich vorgesehene Leistung nicht erbracht wurde. Ein Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist jedoch ausgeschlossen, da dieser ein Verschulden des Veranstalters voraussetzt.
(2-2019)