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Kreuzfahrt Landgang fällt wegen schlechten Wetters aus

Wegen zu starken Seegangs kann ein Kreuzfahrtschiff einen eigentlich vorgesehenen Hafen nicht anlaufen. Der Landgang entfällt ersatzlos. Kann eine Entschädigung verlangt werden?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Auch wenn die Reederei hier kein Verschulden trifft, kann der Reisende dennoch eine Reisepreisminderung verlangen. Denn eine Minderung ist verschuldensunabhängig zu leisten. Es zählt lediglich, dass die reisevertraglich vorgesehene Leistung nicht erbracht wurde. Ein Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist jedoch ausgeschlossen, da dieser ein Verschulden des Veranstalters voraussetzt.

(2-2019)
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