Weigert sich eine Fluggesellschaft, einen alkoholisierten Passagier, der sich auffällig verhält, zu befördern, kann dieser keinen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung wegen Nichtbeförderung geltend machen.
Amtsgericht Rostock, 9.4.2010, Aktenzeichen: 48 C 292/09